Was ist eine Mediation?

Mediation ist ein freiwilliges, vertrauliches Verfahren zur Konfliktlösung, bei dem eine neutrale Person, die Mediatorin, die Beteiligten dabei begleitet, gemeinsam und eigenverantwortlich eine Lösung zu erarbeiten. Im Unterschied zu einem Gerichtsverfahren entscheidet niemand von außen, was mit Ihnen passiert. Sie selbst gestalten das Ergebnis und ein langwieriges, belastendes Gerichtsverfahren kann Ihnen dadurch oft erspart bleiben.

Welche Rolle übernimmt die Mediatorin?

Als Mediatorin leite ich den Mediationsprozess, ohne selbst inhaltlich Position zu beziehen. Ich strukturiere die Sitzungen, sorge für einen fairen Rahmen, setze gezielt Gesprächstechniken ein und unterstütze Sie dabei, von festgefahrenen Positionen zu Ihren eigentlichen Interessen und Bedürfnissen zu finden. Ich bin allparteilich das heißt, ich stehe auf der Seite aller Beteiligten gleichermaßen, mit gleicher Aufmerksamkeit und Unterstützung. Mediation ist keine Rechtsberatung. Ich weise Sie im Verfahren auf einen allfälligen Bedarf an rechtlicher Beratung hin und auf die Möglichkeit, externe Rechtsanwält:innen oder juristische Berater:innen hinzuzuziehen. Mir ist wichtig, dass sich alle Beteiligten in ihrer Situation ernst genommen und verstanden fühlen auch wenn die Sichtweisen weit auseinanderliegen. Ich bringe keine vorgefertigte Lösung mit, sondern vertraue darauf, dass Sie selbst die beste Lösung für Ihre Situation finden können.

Welche Ziele werden dabei verfolgt?

  • Emotionale Entflechtung der Streitparteien
  • Erhalt von Beziehungsstrukturen, wo das gewünscht ist
  • Förderung wechselseitiger Problemwahrnehmung und -akzeptanz
  • Auflösung destruktiver und Entwicklung nachhaltiger, konstruktiver Kommunikations- und Kooperationsstrukturen
  • Förderung eines eigenverantwortlichen Umgangs mit Konflikten
  • Entwicklung einvernehmlicher, zukunftsorientierter Regelungen
  • Verringerung von Konfliktkosten – sowohl materiell als auch emotional
Im Allgemeinen geht es darum in der Mediation eine nachhaltige und faire Lösung zu entwickeln mit der alle Beteiligten gut leben können.

Welche Grundprinzipien spielen eine zentrale Rolle?

Eigenverantwortlichkeit / Selbstbestimmtheit: Die Konfliktparteien entscheiden, nicht die Mediatorin. Eine Mediation erfordert von allen Beteiligten die Bereitschaft, konstruktiv an einer Lösungsfindung mitzuwirken. Jede Lösung kommt von Ihnen selbst. Freiwilligkeit: Alle Beteiligten entscheiden frei über die Teilnahme und Fortsetzung der Mediation. Das gilt für den gesamten Prozess. Allparteilichkeit / Neutralität: Ich bin weder persönlich noch thematisch in den Konflikt verstrickt und unterstütze alle Beteiligten gleichermaßen. Vertraulichkeit / Verschwiegenheit: Weder Sie noch ich dürfen Inhalte der Mediation nach außen tragen, auch nicht in einem späteren Gerichtsverfahren. Informiertheit / Transparenz: Alle relevanten Fakten müssen offengelegt werden. Sie werden über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert, etwa über das Hinzuziehen von Rechtsberatung. Zudem kann es im Mediationsprozess zu einem Informationsunterschied kommen, diesen gilt es auszugleichen. Strukturiertheit / Prozesshaftigkeit: Ich kenne den Ablauf einer Mediation und setze unterschiedliche Gesprächstechniken gezielt ein, prozessorientiert, nicht nach starrem Schema. Ergebnisoffenheit: Sie als Beteiligte sind bereit, gemeinsam an einem Konsens zu arbeiten.

Wie läuft eine Mediation ab?

Die Phasen im Detail

Phase 1 – Den sicheren Rahmen schaffen: Zu Beginn klären wir das Verfahren, organisatorische Fragen und das gemeinsame Ziel. Eine Mediationsvereinbarung wird getroffen. Die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit bilden gemeinsame Kommunikationsregeln, wie zum Beispiel respektvoll miteinander zu sprechen oder einander ausreden zu lassen. Phase 2 – Themen erheben und priorisieren: Wir sammeln gemeinsam, welche Themen für Sie wichtig sind, ordnen sie und legen eine Reihenfolge fest. Phase 3 – Sichtweisen klären, Interessen und Bedürfnisse herausarbeiten: Das ist das Herzstück der Mediation. Beide Seiten erhalten Raum für ihre Sichtweise. Wir gehen von den Positionen zu den dahinterliegenden Interessen und Bedürfnissen. Das gegenseitige Verstehen wird hier gefördert. Phase 4 – Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten: Hier sammeln wir zahlreiche Lösungsideen. Ohne Bewertung, mit Raum für Kreativität. Aus den Lösungen werden Optionen entwickelt. Phase 5 – Bewertung und Auswahl von Lösungsoptionen: Wir prüfen die gesammelten Ideen auf Umsetzbarkeit und Stimmigkeit. Es zählen die Lösungen, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen. Phase 6 – Vereinbarung und Abschluss: Die gefundene Lösung wird schriftlich festgehalten und von allen Beteiligten unterzeichnet. Optional kann ein Termin zu einem späteren Zeitpunkt zur Nachbesprechung der nachhaltigen Wirksamkeit der Lösungen vereinbart werden. Diese Phasen müssen Sie sich nicht als starres Modell vorstellen, sondern eher als eine Idee davon worum es in einer Mediation geht und wie ein möglicher Ablauf aussehen kann. Natürlich ist die nötige Flexibilität vorhanden.

Welche Vorteile bietet diese Art der Konfliktvermittlung?

  • Sie behalten die Kontrolle über das Ergebnis – statt einer Entscheidung von außen
  • Meist deutlich schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren
  • Vertraulich – nichts dringt nach außen
  • Beziehungen können erhalten oder zumindest respektvoll beendet werden
  • Lösungen sind zukunftsorientiert, nicht auf Schuldzuweisung ausgerichtet

Wo zeigen sich die Grenzen?

Mediation ist nicht für jede Situation das passende Verfahren. Hier ein paar Beispiele, damit Sie selbst einschätzen können, ob Mediation für Ihre Situation passend sein kann. Sie können sich bei Fragen gerne jederzeit an mich wenden. – Wenn die grundsätzliche Bereitschaft zur Zusammenarbeit aktuell nicht gegeben ist. – Wenn Sicherheit für Sie oder andere Beteiligte aktuell nicht gegeben ist. – Wenn das Machtgefälle zwischen den Beteiligten zu groß ist, um auf Augenhöhe zu verhandeln. – Wenn die Fähigkeit zur Selbstvertretung aktuell stark eingeschränkt ist. In einem ersten Gespräch klären wir gemeinsam, ob Mediation für Ihre Situation der passende Weg für Sie ist.

Mein Angebot genauer erklärt:

Was kostet eine Mediation und wie lange dauert sie?

Der Stundensatz beträgt € 160,– / 60 Minuten. Eine Sitzung dauert durchschnittlich 2 Stunden. Der Preis beinhaltet die Vor- und Nachbereitung. Nach jeder Sitzung erhalten Sie ein Ergebnisprotokoll. In der ersten Sitzung wird gemeinsam besprochen wie Sie die Kosten aufteilen möchten. Sollten zusätzliche Leistungen anfallen, wie etwa das Verfassen der Schlussvereinbarung oder Telefonate mit Dritten, werden diese gesondert verrechnet. Der damit verbundene Aufwand und die Kosten werden im Vorhinein besprochen und vereinbart. Wie lange eine Mediation insgesamt dauert, lässt sich im Voraus nur schwer sagen. In der Regel zeichnet sich nach 6 bis 8 Einheiten (etwa 3 bis 4 Sitzungen) eine erste Aussicht auf eine Lösung ab. Wie schnell ein Mediationsverfahren zu einem Ergebnis führt, hängt nicht zuletzt davon ab, wie aktiv sich die Mediand:innen in den Prozess einbringen. Mediation lebt von der Eigenverantwortung aller Beteiligten.

In welchen Bereichen biete ich Mediation an?

Familienmediation: Bei Konflikten innerhalb der Familie oder Verwandtschaft, etwa bei unterschiedlichen Lebensvorstellungen, wiederkehrenden Konflikten oder Generationenkonflikten Trennungs- und Scheidungsmediation: Zur fairen Regelung von Sorgerecht, Aufteilung der Kinderbetreuung, Kontaktregelung, Kindesunterhalt, Ehegatt:innenunterhalt, Vermögensaufteilung und anderen für Sie relevanten Themen. Getrennt lebende Eltern und deren Kinder: Sie haben Konflikte, die Sie nicht selbst klären können. Oder zum Beispiel passt die Kontaktrechtsausübung oder das vereinbarte Betreuungsmodell nicht (mehr), vielleicht gibt es Abstimmungsbedarf beim Kindesunterhalt, weil sich die Lebenssituationen verändert haben Probleme in Patchworkfamilien: Wo z.B. mehrere Menschen mit unterschiedlichen Vorstellungen und Vorerfahrungen gemeinsam eine neue Lebensform gestalten möchten, und sich die daraus resultierenden Herausforderungen gemeinsam nicht zufriedenstellend klären lassen.

Was bedeutet es, dass ich „eingetragene Mediatorin“ bin?

Nicht jede Person, die Mediation anbietet, ist eingetragen. Die Bezeichnung „eingetragene Mediatorin“ ist an konkrete gesetzliche Voraussetzungen geknüpft, die im Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) geregelt sind. Ich bin eingetragen in die Liste des Bundesministeriums für Justiz nach § 8 ZivMediatG. Das bedeutet konkret: Ich habe eine fundierte, zertifizierte Ausbildung in Mediation absolviert, meine fachliche Qualifikation dem Bundesministerium nachgewiesen und meine Vertrauenswürdigkeit wurde geprüft. Ich bin verpflichtet, regelmäßige Fortbildungen zu absolvieren, um die Qualität meiner Arbeit sicherzustellen. Ich führe eine verpflichtende Haftpflichtversicherung. Ich unterliege einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht – auch vor Gericht. Ein wichtiger rechtlicher Vorteil für Sie: Die Aufnahme einer Mediation durch eine eingetragene Mediatorin hemmt die Verjährung und Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen, für die Dauer der Mediation. Sie verlieren also durch die Entscheidung für Mediation keine rechtlichen Möglichkeiten, sollte für Sie keine akzeptierte Lösung entstehen, können Sie Ihre Ansprüche bei Gericht geltend machen. Mit der Eintragung in die Liste des Bundesministeriums für Justiz sind für mich als Mediatorin gesetzlich verankerte Pflichten verbunden. Dazu zählen unter anderem:
  • Dokumentation von Beginn, Fortsetzung und Ende der Mediation
  • Aufklärung über das Wesen und die Rechtsfolgen der Mediation
  • Verpflichtung zur Allparteilichkeit
  • auf Wunsch der Parteien die schriftliche Festhaltung des Ergebnisses der Mediation
  • Verschwiegenheit über alles, was mir im Rahmen der Mediation anvertraut oder bekannt wird
Die offiziellen Informationen zu Mediation und der Liste der eingetragenen Mediator:innen finden Sie hier: Bundesministerium für Justiz nach § 8 Zivilrechts-Mediations-Gesetz.

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