Die Phasen im Detail
Phase 1 – Den sicheren Rahmen schaffen: Zu Beginn klären wir das Verfahren, organisatorische Fragen und das gemeinsame Ziel. Eine Mediationsvereinbarung wird getroffen. Die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit bilden gemeinsame Kommunikationsregeln, wie zum Beispiel respektvoll miteinander zu sprechen oder einander ausreden zu lassen.
Phase 2 – Themen erheben und priorisieren: Wir sammeln gemeinsam, welche Themen für Sie wichtig sind, ordnen sie und legen eine Reihenfolge fest.
Phase 3 – Sichtweisen klären, Interessen und Bedürfnisse herausarbeiten: Das ist das Herzstück der Mediation. Beide Seiten erhalten Raum für ihre Sichtweise. Wir gehen von den Positionen zu den dahinterliegenden Interessen und Bedürfnissen. Das gegenseitige Verstehen wird hier gefördert.
Phase 4 – Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten: Hier sammeln wir zahlreiche Lösungsideen. Ohne Bewertung, mit Raum für Kreativität. Aus den Lösungen werden Optionen entwickelt.
Phase 5 – Bewertung und Auswahl von Lösungsoptionen: Wir prüfen die gesammelten Ideen auf Umsetzbarkeit und Stimmigkeit. Es zählen die Lösungen, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen.
Phase 6 – Vereinbarung und Abschluss: Die gefundene Lösung wird schriftlich festgehalten und von allen Beteiligten unterzeichnet. Optional kann ein Termin zu einem späteren Zeitpunkt zur Nachbesprechung der nachhaltigen Wirksamkeit der Lösungen vereinbart werden.
Diese Phasen müssen Sie sich nicht als starres Modell vorstellen, sondern eher als eine Idee davon worum es in einer Mediation geht und wie ein möglicher Ablauf aussehen kann. Natürlich ist die nötige Flexibilität vorhanden.
Welche Vorteile bietet diese Art der Konfliktvermittlung?
- Sie behalten die Kontrolle über das Ergebnis – statt einer Entscheidung von außen
- Meist deutlich schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren
- Vertraulich – nichts dringt nach außen
- Beziehungen können erhalten oder zumindest respektvoll beendet werden
- Lösungen sind zukunftsorientiert, nicht auf Schuldzuweisung ausgerichtet
Wo zeigen sich die Grenzen?
Mediation ist nicht für jede Situation das passende Verfahren. Hier ein paar Beispiele, damit Sie selbst einschätzen können, ob Mediation für Ihre Situation passend sein kann. Sie können sich bei Fragen gerne jederzeit an mich wenden.
– Wenn die grundsätzliche Bereitschaft zur Zusammenarbeit aktuell nicht gegeben ist.
– Wenn Sicherheit für Sie oder andere Beteiligte aktuell nicht gegeben ist.
– Wenn das Machtgefälle zwischen den Beteiligten zu groß ist, um auf Augenhöhe zu verhandeln.
– Wenn die Fähigkeit zur Selbstvertretung aktuell stark eingeschränkt ist.
In einem ersten Gespräch klären wir gemeinsam, ob Mediation für Ihre Situation der passende Weg für Sie ist.
Mein Angebot genauer erklärt:
Was kostet eine Mediation und wie lange dauert sie?
Der Stundensatz beträgt € 160,– / 60 Minuten. Eine Sitzung dauert durchschnittlich 2 Stunden. Der Preis beinhaltet die Vor- und Nachbereitung. Nach jeder Sitzung erhalten Sie ein Ergebnisprotokoll. In der ersten Sitzung wird gemeinsam besprochen wie Sie die Kosten aufteilen möchten.
Sollten zusätzliche Leistungen anfallen, wie etwa das Verfassen der Schlussvereinbarung oder Telefonate mit Dritten, werden diese gesondert verrechnet. Der damit verbundene Aufwand und die Kosten werden im Vorhinein besprochen und vereinbart.
Wie lange eine Mediation insgesamt dauert, lässt sich im Voraus nur schwer sagen. In der Regel zeichnet sich nach 6 bis 8 Einheiten (etwa 3 bis 4 Sitzungen) eine erste Aussicht auf eine Lösung ab. Wie schnell ein Mediationsverfahren zu einem Ergebnis führt, hängt nicht zuletzt davon ab, wie aktiv sich die Mediand:innen in den Prozess einbringen. Mediation lebt von der Eigenverantwortung aller Beteiligten.
In welchen Bereichen biete ich Mediation an?
Familienmediation: Bei Konflikten innerhalb der Familie oder Verwandtschaft, etwa bei unterschiedlichen Lebensvorstellungen, wiederkehrenden Konflikten oder Generationenkonflikten
Trennungs- und Scheidungsmediation: Zur fairen Regelung von Sorgerecht, Aufteilung der Kinderbetreuung, Kontaktregelung, Kindesunterhalt, Ehegatt:innenunterhalt, Vermögensaufteilung und anderen für Sie relevanten Themen.
Getrennt lebende Eltern und deren Kinder: Sie haben Konflikte, die Sie nicht selbst klären können. Oder zum Beispiel passt die Kontaktrechtsausübung oder das vereinbarte Betreuungsmodell nicht (mehr), vielleicht gibt es Abstimmungsbedarf beim Kindesunterhalt, weil sich die Lebenssituationen verändert haben
Probleme in Patchworkfamilien: Wo z.B. mehrere Menschen mit unterschiedlichen Vorstellungen und Vorerfahrungen gemeinsam eine neue Lebensform gestalten möchten, und sich die daraus resultierenden Herausforderungen gemeinsam nicht zufriedenstellend klären lassen.
Nicht jede Person, die Mediation anbietet, ist eingetragen. Die Bezeichnung „eingetragene Mediatorin“ ist an konkrete gesetzliche Voraussetzungen geknüpft, die im Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) geregelt sind.
Ich bin eingetragen in die Liste des Bundesministeriums für Justiz nach § 8 ZivMediatG. Das bedeutet konkret: Ich habe eine fundierte, zertifizierte Ausbildung in Mediation absolviert, meine fachliche Qualifikation dem Bundesministerium nachgewiesen und meine Vertrauenswürdigkeit wurde geprüft. Ich bin verpflichtet, regelmäßige Fortbildungen zu absolvieren, um die Qualität meiner Arbeit sicherzustellen. Ich führe eine verpflichtende Haftpflichtversicherung. Ich unterliege einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht – auch vor Gericht.
Ein wichtiger rechtlicher Vorteil für Sie: Die Aufnahme einer Mediation durch eine eingetragene Mediatorin hemmt die Verjährung und Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen, für die Dauer der Mediation. Sie verlieren also durch die Entscheidung für Mediation keine rechtlichen Möglichkeiten, sollte für Sie keine akzeptierte Lösung entstehen, können Sie Ihre Ansprüche bei Gericht geltend machen.
Mit der Eintragung in die Liste des Bundesministeriums für Justiz sind für mich als Mediatorin gesetzlich verankerte Pflichten verbunden. Dazu zählen unter anderem:
- Dokumentation von Beginn, Fortsetzung und Ende der Mediation
- Aufklärung über das Wesen und die Rechtsfolgen der Mediation
- Verpflichtung zur Allparteilichkeit
- auf Wunsch der Parteien die schriftliche Festhaltung des Ergebnisses der Mediation
- Verschwiegenheit über alles, was mir im Rahmen der Mediation anvertraut oder bekannt wird
Die offiziellen Informationen zu Mediation und der Liste der eingetragenen Mediator:innen finden Sie hier:
Bundesministerium für Justiz nach § 8 Zivilrechts-Mediations-Gesetz.
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