Verpflichtende Elternberatung vor Scheidung
nach § 95 Abs. 1a AußStrG
Mögliche Auswirkungen einer Trennung/Scheidung
Eine Scheidung oder Trennung verändert das Leben der ganzen Familie und alle können diese Veränderungen anderes erleben. Als Eltern tragen Sie vielleicht Verletzungen, Trauer oder Wut, vielleicht auch die Sorge um Ihre Kinder und darüber wie sich Ihre Beziehung zu den Kindern verändern könnte. Kinder können Trennung als Verlust erleben, manche reagieren mit Angst, Wut oder Rückzug, vielleicht fühlen sie sich schuldig oder fühlen sich zwischen den Eltern hin- und hergerissen. Was Ihnen als Eltern gut tut, weicht dabei machmal von dem ab, was Ihre Kinder brauchen. In der Beratung schauen wir auf beide Seiten. Wenn Eltern die Bedürfnisse ihrer Kinder im Blick behalten, kann eine Trennung für Kinder gut verarbeitbar sein und vielleicht sogar Entlastung für alle bringen.
Was das Gesetz vorsieht
Vor einer einvernehmlichen Scheidung mit gemeinsamen Kindern unter 18 Jahren, ist die Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG gesetzlich vorgeschrieben. Diese Regelung gilt ebenso, wenn sie eine eingetragene Partnerschaft einvernehmlich auflösen möchten und gemeinsame minderjährige Kinder haben. Das Gesetz sieht vor, dass Sie als Eltern sich über die spezifischen Bedürfnisse Ihrer Kinder, die als Folge einer Scheidung/Trennung entstehen können, haben beraten lassen. Die Beratung muss jeweils im Vorfeld erfolgen. Spätestens beim Gerichtstermin müssen Sie eine Bestätigung vorlegen. Meine Qualifikation für die Elternberatung nach § 95 wurde vom Bundeskanzleramt geprüft und bewilligt. Daher bin ich berechtigt, Ihnen eine entsprechende Bestätigung auszustellen.
Warum sich die Beratung lohnt
Erst erscheint die Beratung vielleicht wie eine lästige oder gar unnötige Pflicht. Schließlich kennen Sie Ihre Kinder und Ihre eigene Situation am besten. Eventuell kommen Sie mit dem Gefühl, die Beratung „absitzen“ zu wollen, damit Sie die Bestätigung erhalten. Das wäre verständlich. Meine Erfahrung zeigt, das Eltern die Beratung trotz anfänglicher Skepsis häufig als hilfreich erleben, besonders, wenn eigene Fragen besprochen werden können. Manche Eltern finden dabei erste Ansätze wie sie die neue Form des Elternseins gemeinsam gestalten können.
Wie die Beratung abläuft
Die Beratung findet persönlich in meiner Praxis in Dornbirn statt. Sie können allein oder als Elternpaar kommen. Ein gemeinsamer Termin gibt beiden Eltern die selben Informationen. Das Alter Ihrer Kinder und Ihre aktuelle Lebenssituation bestimmen, welche Inhalte im Vordergrund stehen. Für Ihre eigenen Fragen plane ich Zeit ein. Es ist hilfreich, wenn Sie mir im Vorfeld kurz ein paar Eckdaten zu Ihrer aktuellen familiären Situation und dem Alter Ihrer Kinder bekannt geben. Ich bitte Sie, mir im Vorfeld mitzuteilen, ob Sie alleine oder zu zweit kommen. Bei Bedarf informiere ich Sie über weiterführende Angebote in Vorarlberg. Wie auch bei meinen anderen Angeboten, stehe ich unter Verschwiegenheitspflicht.
Termin, Dauer, Kosten, Bestätigung und wenn es eilt
Ein Termin dauert in der Regel 60 Minuten.
Dabei kostet eine Einzelberatung €110,-/60 Minuten. Die Beratung als Elternpaar kostet €140,-/60 Minuten.
Manchmal reichen die 60 Minuten nicht für alle Fragen aus. Wenn es für Sie und für mich möglich ist, kann der Termin um 30 Minuten verlängert werden (Die Kosten werden entsprechend angepasst). Sie können auch vorab um einen 90-Minuten-Termin anfragen.
Ein Termin kann über meinen online-Terminkalender gebucht werden oder per Telefon bzw. E-Mail.
Die Bestätigung über die Teilnahme sende ich Ihnen nach Zahlungseingang per Post zu. Mit ihr weisen Sie nach, dass Sie die Beratung nach § 95 Abs. 1a AußStrG in Anspruch genommen haben. Sie benötigen die Bestätigung, bevor Sie zum Scheidungstermin bei Gericht gehen. Manchmal reicht die Vorlage bei diesem Termin, manchmal wird die Bestätigung bereits beim Einreichen des Scheidungsantrages verlangt. Fragen Sie dazu bitte bei Ihrem zuständigen Bezirksgericht nach.
Manchmal eilt es, weil der Termin bei Gericht bevorsteht. Daher ist die sofortige Zahlung mittels netbanking übers handy vor Ort in der Praxis möglich. So erhalten Sie die Bestätigung direkt ausgehändigt. Barzahlung ist nicht möglich.
Wenn Sie mögen: Ideen und Möglichkeiten für den Anfang
Manchmal möchten Eltern Ideen was ihren Kindern helfen kann, mit der Trennungssituation besser klar zu kommen. Für sie habe ich eine kleine Sammlung zusammengestellt, die sich auch aus den Empfehlungen der Standards des Bundeskanzleramts ergeben. Betrachten Sie sie als Angebote und nehmen Sie, was zu Ihnen und Ihrer Familie passt.
Dabei geht es darum, was Kinder von Schuldgefühlen und Loyalitätskonflikten entlasten kann. Dann geht es auch um Verlässlichkeit, Gespräche, Gefühle und zuletzt noch um praktische Ideen für den Alltag.
Bei allem gilt: bitte altersentsprechend anpassen.
Kindern hilft häufig, wenn …
… sie hören, dass die Verantwortung für die Trennung bei den Erwachsenen liegt, bei beiden.
… sie beide Eltern lieben haben dürfen und respektvolle Worte über den anderen Elternteil hören.
… Eltern Absprachen und Nachrichten direkt untereinander klären und nicht über die Kinder.
… Kontakte zu beiden Elternteilen einen verlässlichen Rahmen haben und für Ausnahmen Platz bleibt.
… sie, ihrem Alter entsprechend, erfahren was passieren wird und dazu Fragen stellen dürfen.
… ihre Gefühle Raum bekommen, auch Wut und Traurigkeit. Und Kinder die still bleiben, dazu ermutigt werden, ihren Gefühlen Raum zu geben.
… sie neue Partner:innen der Eltern in ihrem eigenen Tempo kennenlernen und dabei auch Distanz zeigen dürfen.
Im Alltag könnten Sie zum Beispiel ausprobieren…
… ein Foto oder ein Lieblingsstück als Brücke zwischen den beiden Wohnorten mitgeben.
… Schulfeste, Sportveranstaltungen oder sonstige Feiern ab und zu gemeinsam besuchen, wenn das für alle passt.
… sich gemeinsam für Dinge einsetzen, die Ihrem Kind wichtig sind, etwas ein Hobby.
… an beiden Wohnorten einen festen Platz für Ihr Kind einrichten.
Auch für Sie selbst gilt, Gespräche mit vertrauten Menschen oder fachliche Begleitung kann Ihnen durch diese Zeit helfen. Auch eine Tätigkeit, die Ihnen gut tut, bei der sie währenddessen oder danach Entlastung/Entspannung, in einer für Sie wohltuenden Art, erfahren.
Auf einen Blick
- Verpflichtend vor einvernehmlicher Scheidung oder einvernehmlicher Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft mit gemeinsamen Kindern unter 18 Jahren.
- Abgestimmt auf Ihre Familiensituation, mit Zeit für Ihre Fragen.
- Die Bestätigung sende ich nach Zahlungseingang per Post zu.
- Und wenn es eilt ist die sofortige Zahlung mittels netbanking übers handy möglich/keine Barzahlung möglich. Dann erhalten Sie die Bestätigung direkt ausgehändigt.
Hier gehts zu mehr Infos:
Mediation für Familien
Als Mediatorin begleite ich Sie bei:
- Trennung und Scheidung
- Getrennt lebende Eltern
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